Der Besucher erhält im Rahmen der ihm gewährten Besichtigung von Produktionslinien in den Geschäftsräumen der Firma Isotope Technologies Dresden GmbH Rossendorfer Ring (alle Betriebsteile), D-01328 Dresden Zugang zu geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Der Besucher ist sich dessen bewusst, dass die absolut vertrauliche Behandlung dieser Informationen wesentliche Voraussetzung für die Besichtigungserlaubnis ist.
§ 2 Umfang der Geheimhaltungs- und Nichtanwendungsverpflichtung
Der Besucher verpflichtet sich, die ihm im Rahmen der Besichtigung bekannt gewordenen geheimhaltungsbedürftigen Informationen geheim zu halten und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sie Dritten zugänglich werden.
Der Besucher verpflichtet sich, die geheimhaltungsbedürftigen Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von BEBIG nicht für sich selbst zu verwerten und insbesondere keine Schutzrechtsanmeldungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtanwendung der mitgeteilten Informationen entfällt, soweit sie
der Besucher vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren; oder
der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder
der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des Besuchers bekannt oder allgemein zugänglich wurden; oder
im wesentlichen Informationen entsprechen, die dem Besucher zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.
§ 3 Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht
Bei Verstoß gegen die vorliegende Geheimhaltungs- und Nichtanwendungsverpflichtung ist der Besucher zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Dem Besucher obliegt der Nachweis, dass die Information gemäß § 2 Abs. 3 nicht der Geheimhaltungs- und Nichtanwendungsverpflichtung unterlag.